Schwierigkeit |
mittel
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Aufstieg
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473 hm |
Abstieg
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476 hm |
Tiefster Punkt | 913 m |
Höchster Punkt | 1389 m |
Dauer
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1:45 h |
Strecke
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6,0 km |
Bergtour - Hörnle Variante
Quelle: Das Blaue Land, Autor: Ammergauer Alpen GmbH
Die Tour
Vom Hörnlebahn-Parkplatz aus geht es auf einen der beliebtesten Voralpenberge, das Hörnle.
Info
Karte
Details
Kondition
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Erlebnis
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Landschaft
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Technik |
Beste Jahreszeit
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Wegbeschreibung
Start
Hörnlebahn
Ziel
Hörnlebahn
Weg
Die Wanderung beginnt an der Talstadion der Hörnle Bahn in Bad Kohlgrub. Von hier geht es zunächst gemächlich in den Ortsteil Sonnen und weiter auf dem Winterweg (Markierung 18a), der über Almwiesen auf die Hörnlehütte führt.
Der Abstieg erfolgt für kurze Zeit auf demselben Weg, über die Skipiste bergab. Kurz vor der Bergwachthütte geht es rechts auf dem Sommerweg. (Markierung 18), der Sie zurück zum Ausgangspunkt führt.
Die Tour lässt sich zur Gipfel Wanderung auf das Vorder-, Mittlere- und Hintere Hörnle erweitern. Hierfür erhöht sich der Zeitaufwand von der Hörnlehütte und zurück um ca. 1 Stunde.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Anfahrt
Von München über die A95 und St2062 sowie von Garmisch-Partenkirchen über die B2 und die B23.
Parken
Parkplatz Hörnlebahn
Weitere Informationen
Unterkunft im Blauen Land finden
Ausrüstung
Bergschuhe
Rucksack mit Brotzeit und Getränke
Witterungsabhänige Funktionsbekleidung
Sonnenbrille und Sonnenschutz
Evtl. Stöcke
Sonstige persönliche Gegenstände
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).