Der Abholdienst ist an bestimmte Auflagen gebunden: Schutz- und Hygienekonzepte, gestaffelte Zeitfenster zur Abholung sowie die umfassender Verwendung und das Tragen von FFP2-Schutzmasken.
Dieser Service ist jetzt auch wieder in Bayern erlaubt und somit auch in unserer Region Südostoberbayern. Die Regelungen gelten ab Montag (11. Januar) in Bayern.
Wir appellieren an die Bürger, diese Angebote anzunehmen und ihre lokalen und regionalen Anbieter zu unterstützen und nicht nur bei den großen internationalen Online-Plattformen zu bestellen.