Seniorenbeiratssitzung im Großen Saal des Rathauses
Seniorenbeiratswahl in Traunstein am 5. Juni
Einreichung von Kandidatenvorschlägen ab 1. April möglich
Eva Schneider © Große Kreisstadt Traunstein
Seniorenbeiratswahl in Traunstein am 5. Juni - Einreichung von Kandidatenvorschlägen ab 1. April möglich
Der Seniorenbeirat der Stadt Traunstein ist gemäß § 4 der Seniorenbeiratssatzung nach dreijähriger Amtszeit zum 5. Juni 2023 neu zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Traunstein gemeldet und nicht vom Wahlrecht (zum Beispiel durch Richterspruch) ausgeschlossen sind.
Die Aufgabe des Seniorenbeirates besteht darin, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Seniorenangelegenheiten in der Stadt Traunstein zu beraten und eigene Aktivitäten durchzuführen. Er ist Ansprechpartner, insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger, Vereine und den Stadtrat. Der Seniorenbeirat arbeitet überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig. Er kann Vorschläge, Anregungen und Stellungnahmen abgeben, die auf Antrag in den zuständigen Gremien des Stadtrates behandelt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 seiner Satzung setzt sich der Seniorenbeirat aus höchstens zwölf gewählten Mitgliedern sowie der Seniorenreferentin bzw. dem Seniorenreferenten des Stadtrates zusammen. Die Seniorenbeiratsmitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Vorgesehen ist eine Briefwahl. Diese wird nur dann durchgeführt, wenn die Anzahl der Kandidatenvorschläge die Anzahl der Mitglieder des Seniorenbeirates (12 Mitglieder) übersteigt. Andernfalls bestätigt der Stadtrat die eingereichten und geprüften Kandidatenvorschläge und damit die neue Besetzung des Seniorenbeirats.
In den Seniorenbeirat können nach § 2 Abs. 2 der Satzung Bürgerinnen und Bürger der Stadt Traunstein gewählt werden, die zum Wahltermin das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht gemäß Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz von der Wählbarkeit (zum Beispiel durch Richterspruch) ausgeschlossen sind.
Vom 1. bis 23. April 2023 sind alle Traunsteiner Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen und Organisationen aufgerufen, Kandidatenvorschläge einzureichen. Diese bedürfen der Schriftform und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name/Vorname der vorschlagenden Person oder Name des Vereins, der Organisation etc. mit Anschrift (anonyme Wahlvorschläge werden nicht angenommen).
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Kandidaten / der Kandidatin
- Vorschläge müssen die ausdrückliche schriftliche, persönlich unterzeichnete Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person zur Kandidatur enthalten.
- Es wird empfohlen, für die Vorschläge das Formular der Stadtverwaltung zu verwenden. Es wird ab 1. April im Amtsblatt und auf der Homepage unter www.traunstein.de veröffentlicht. Es kann auch per E-Mail zugesandt (bitte anfordern bei katharina.dangl@stadt-traunstein.de) oder im Einzelfall auch telefonisch unter 0861 65-247 angefordert und per Post zugeschickt werden.
Die Kandidatenvorschläge müssen bis spätestens Sonntag, 23. April 2023, bei der Stadtverwaltung eingehen (per Post oder Einwurf im Rathaus-Briefkasten). Sie werden anschließend geprüft. Alle zugelassenen Kandidaten werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Weitere Auskünfte zur Seniorenbeiratswahl können bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Traunstein unter Tel. 0861 65-249 oder 0861 65-219 eingeholt werden.