Siegfried Walch

Landrat Traunstein

Landrat Siegfried Walch

Siegfried Walch ist ein deutscher Kommunalpolitiker der (CSU) und seit 1. Mai 2014 Landrat des Landkreises Traunstein. Bei den Kommunalwahlen im März 2020 wurde er mit 63% der Stimmen im ersten Wahlgang von den Bürgern des Landkreises Traunstein im Amt bestätigt.

Politscher Werdegang
Von 2008 bis 2013 war Siegfried Walch Gemeinderat der Gemeinde Inzell. Von 2008 bis 2009 war er Fraktionssprecher der CSU, von 2009 bis 2013 Dritter Bürgermeister.[9] Walch wurde 2008 in den Kreistag des Landkreises Traunstein gewählt und gehörte dort dem Kreisausschuss, dem Haushaltsausschuss und dem Jugendhilfeausschuss an. Am 14. September 2012 wurde Walch im ersten Wahlgang gegen drei parteiinterne Mitbewerber zum Landratskandidaten der CSU im Landkreis Traunstein gewählt und somit für die Nachfolge von Hermann Steinmaßl (CSU) bestimmt.[10] Am 30. März 2014 gewann er in der Stichwahl zum Landrat gegen Sepp Konhäuser

Kontakt

Papst-Benedikt-XVI-Platz, 83278 Traunstein, Deutschland
+49 861 58 - 319
+49 861 58 - 526
siegfried.walch@traunstein.bayern
traunstein.bayern

Soziale Netzwerke

Interessen

Bergwandern, Biathlonveranstaltungen in Ruhpolding besuchen, mich mit meinen Freunden treffen

Lieblingsmusik

Rock 'n' Roll, z. B. AC/DC
Klassik, z. B. Vivaldi
Volksmusik, da ich selber mit Leidenschaft Ziach spiele

Aufgaben des Landrats

Der Landrat ist der höchste Repräsentant, der unmittelbar vom Volk gewählt wird. Alle sechs Jahre können die Kreisbürger direkt bestimmen, wer als sogenannter kommunaler Wahlbeamter eingesetzt wird. Er ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises, führt den Vorsitz im Kreistag und seinen Ausschüssen und ist kraft Gesetzes Leiter des Landratsamtes in dessen Eigenschaften als Kreisbehörde und Staatsbehörde.
Dem Landrat obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse. Daneben handelt er selbständig als Organ für den Landkreis und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden Angelegenheiten. 
Soweit der Landrat als Leiter des staatlichen Landratsamts handelt, ist er den unmittelbaren Weisungen der vorgesetzten staatlichen Dienststellen, jedoch nicht dem Willen des Kreistages unterworfen.
 

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