Tour von Fall über das Bächental zum Forsthaus Aquila

Quelle/Autor: Tourismus Lenggries

Sylvensteinsee

Die Tour

Vom herrlichen Sylvensteinsee geht es leicht ansteigend durchs idyllische Bächental mit seinen Schluchten zum Forsthaus Aquila (nicht bewirtschaftet).

Mit dem Auto fahren Sie nach Fall und lassen es dort am Großparkplatz stehen. Natürlich können Sie auch, wenn Sie viel Kondition haben, auf dem Radweg von Lenggries zum Sylvensteinsee fahren. Von Lenggries aus ist die Tour auch ideal für E-Bikes geeignet. Vom Parkplatz aus geht es auf der Forststraße in südöstlicher Richtung am See entlang, dann über die Dürrach-Klamm­brücke leicht ansteigend weiter ins Bächental. Hier passieren Sie die Grenze nach Österreich zum Forsthaus Aquila, das auf 918 m Höhe liegt. Das Forsthaus Aquila ist nicht bewirtschaftet.

Autorentipp

Nehmen Sie sich einen Rucksack mit Verpflegung mit! Auf der Strecke gibt es keine Einkehrmöglichkeit.

Info

Schwierigkeit
mittel
Aufstieg
336 hm
Abstieg
336 hm
Tiefster Punkt 760 m
Höchster Punkt 911 m
Dauer
5:30 h
Strecke
17,6 km

Details

Kondition
Erlebnis
Landschaft
Technik

Beste Jahreszeit

Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

Wegbeschreibung

Start

Fall, Großparkplatz am Sylvensteinsee

Ziel

Fall, Großparkplatz am Sylvensteinsee

Weg

Fall - Großparkplatz am Sylvensteinsee - Forststraße am See entlang - Dürrach-Klammbrücke - Bächental - Forsthaus Aquilla

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Von München mit dem Zug (BRB) nach Lenggries und vom Bahnhof aus weiter mit dem Bergsteigerbus (nur von Mitte Juni - Mitte Oktober möglich und nur mit Voranmeldung von Mo - Fr)

Anfahrt

Von München auf der A8 bis zur Ausfahrt "Holzkirchen" von dort aus weiter nach Bad Tölz und über die B 13 nach Lenggries und weiter bis zum Sylvensteinsee.

Parken

Großparkplatz nach der Sylvensteinbrück

Weitere Informationen

Sicherheitshinweise

"Die in dieser Karte aufgeführten Radtouren erstrecken sich überwiegend auf öffentliche Straßen und Wege (u.a. Feld- u. Waldwege), teilweise aber auch auf Privatwege. Privatwege - die sich zum Radfahren eignen - unterfallen dem naturschutzrechtlichen Betretungs- bzw. Benutzungsrecht, wonach neben dem Wandern auch das Radfahren grundsätzlich erlaubt ist. Stellen Sie bitte zur ihrer eigenen Sicherheit - aber auch zur Sicherheit Dritter - ihre Fahrweise entsprechend dem jeweiligen Wegezustand so ein, dass Sie weder sich noch andere gefährden. Insbesondere auf Forst- und Wirtschaftswegen bzw. Bergwegen hat sich der Benutzer auf unebene Schotter- und Sanddecken, unbefestigte Bankette, Geröll, Eintiefungen und Setzungen durch Wasserrinnen, Feuchtstellen, Gewitterregen sowie durch Fahrzeuge, Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge usw., einzustellen".  

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